Streikgeld und Streikunterstützung

Für einen vom Vorstand der IG Metall beschlossenen Streik mit Unterstützungsleistung (Erzwingungsstreik) erhalten Mitglieder Streikgeld, wenn sie bei Beginn der dem Streik vorausgehenden Urabstimmung der Gewerkschaft mindestens drei Monate angehörten und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet haben.

Für einen „einfachen“ Warnstreik oder Frühschluss wird kein Streikgeld gezahlt. Eine Streikunterstützung bei einem Tageswarnstreik von 24 Stunden wird in betrieblichen Tarifrunden (z.B. Anerkennung von Tarifverträgen) nicht gezahlt.

Hier kannst du abhängig von deinem Beitrag dein Streikgeld berechnen: https://www.igmetall.de/service/online-services/streikgeldrechner